Erste Hilfe
Inhalte
Neben Basisthemen wie Hilfsbereitschaft und allgemeinen Maßnahmen werden innerhalb des Kurses folgende Themen behandelt:
- Atemnot, Bewusstlosigkeit, Schock und Kreislaufstillstand
- Knochenbrüche und Kopfverletzungen
- Hitzeschäden und Kälteschäden
- Bauchschmerzen, Krampfanfälle und Vergiftungen
- Wunden, starke Blutungen und Blutspende
- Amputationsverletzungen
- Verbrennungen/Verbrühungen und Verätzungen
- Herzerkrankungen und Schlaganfall
Zielgruppen/Teilnahmevoraussetzungen
Ausschließlich Studierende (auch für Zweithörer) der Deutschen Sporthochschule Köln
Veranstaltungsort
Deutsche Sporthochschule Köln
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
TeilnehmerInnen
Max. 15 Personen
Termin
09.12.2023 Veranstaltungsdauer: 1 Tag Samstag, 09:00 - 17:00 Uhr Weitere Termine dieser Weiterbildung finden Sie in dem Infokasten „Starttermine“ auf dieser Seite. Klicken Sie dort auf das gewünschte Startdatum, dann erscheinen die vollständigen Veranstaltungstage und Uhrzeiten auf der neu geladenen Seite.
Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss ist am 23.11.2023
Gebühren (Euro)
DSHS-Studierendengebühr | 59,00EUR |
Bescheinigung
Jede Kursteilnehmerin und jeder Kursteilnehmer, die/der das Kursziel erreicht, erhält eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs (9 UE), der für das DLRG Rettungsschwimmabzeichen Silber (www.dlrg.de ) notwendig ist.
Anerkennung
Alle Bachelorstudierende benötigen den Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als zwei Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber zur Beantragung der Bachelorarbeit. Lehramtsstudierende wenden sich hierfür bitte an das Prüfungsamt.
Allgemeine Hinweise
Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Rettungsschwimmer. Ausführungsbestimmungen: „Erste Hilfe“ umfasst die durch die Hilfsorganisationen in der Bundesarbeitsgemeinschaft gemeinsam festgelegten Inhalte der Erste-Hilfe-Ausbildung. Diese Ausbildung in Erster Hilfe kann ersetzt werden durch den Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung oder einer Erste-Hilfe-Fortbildung, jeweils nicht älter als 2 Jahre.