Erste Hilfe

Als erste Person am Unfallort – was tun? In diesem Kurs werden die erforderlichen Maßnahmen und die richtigen Griffe vermittelt. Dabei wird das korrekte Handeln im Allgemeinen sowie anhand konkreter Beispiele (z. B. bewusstloser Motorradfahrer) ausgearbeitet. Ziel ist es, die TeilnehmerInnen auf sofortige Handlungsfähigkeit vorzubereiten.

Inhalte

Neben Basisthemen wie Hilfsbereitschaft und allgemeinen Maßnahmen werden innerhalb des Kurses folgende Themen behandelt:

  • Atemnot, Bewusstlosigkeit, Schock und Kreislaufstillstand
  • Knochenbrüche und Kopfverletzungen
  • Hitzeschäden und Kälteschäden
  • Bauchschmerzen, Krampfanfälle und Vergiftungen
  • Wunden, starke Blutungen und Blutspende
  • Amputationsverletzungen
  • Verbrennungen/Verbrühungen und Verätzungen
  • Herzerkrankungen und Schlaganfall

Zielgruppen/Teilnahmevoraussetzungen

Ausschließlich Studierende (auch für Zweithörer) der Deutschen Sporthochschule Köln

Veranstaltungsort

Deutsche Sporthochschule Köln
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln

TeilnehmerInnen

Max. 15 Personen

Termin

09.12.2023

Veranstaltungsdauer:   1 Tag
Samstag, 09:00 - 17:00 Uhr
Weitere Termine dieser Weiterbildung finden Sie in dem Infokasten „Starttermine“ auf dieser Seite. Klicken Sie dort auf das gewünschte Startdatum, dann erscheinen die vollständigen Veranstaltungstage und Uhrzeiten auf der neu geladenen Seite.

Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss ist am 23.11.2023

Gebühren (Euro)

DSHS-Studierendengebühr 59,00EUR

Bescheinigung

Jede Kursteilnehmerin und jeder Kursteilnehmer, die/der das Kursziel erreicht, erhält eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs (9 UE), der für das DLRG Rettungsschwimmabzeichen Silber (www.dlrg.de ) notwendig ist.

Anerkennung

Alle Bachelorstudierende benötigen den Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als zwei Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber zur Beantragung der Bachelorarbeit.
Lehramtsstudierende wenden sich hierfür bitte an das Prüfungsamt.

Allgemeine Hinweise

Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Rettungsschwimmer.

Ausführungsbestimmungen:
„Erste Hilfe“ umfasst die durch die Hilfsorganisationen in der Bundesarbeitsgemeinschaft gemeinsam festgelegten Inhalte der Erste-Hilfe-Ausbildung. Diese Ausbildung in Erster Hilfe kann ersetzt werden durch den Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung oder einer Erste-Hilfe-Fortbildung, jeweils nicht älter als 2 Jahre.